Der erste Teil dieses Beitrags von Theodor Haderlein:
Viele Jugendliche möchten ihr Taschengeld aufbessern, um sich neue Kleidung, Schuhe oder Videospiele zu kaufen. Die beste Möglichkeit dafür ist ein Nebenjob. Es gibt verschiedene Arten von Schülerjobs: Nachhilfe geben, Babysitten, Zeitung austragen und vieles mehr. Doch ab wann darf man welche Jobs machen und welche Regeln gelten dort? Das alles erfährst du jetzt.
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), darf niemand unter 13 Jahren arbeiten. Ab 13 hat man die Möglichkeit leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen oder andere Aushilfstätigkeiten ausführen. Dort gibt es jedoch Regeln. Es ist nicht erlaubt über 2 Stunden am Tag zu arbeiten und nur maximal an 5 Tagen die Woche. Zudem ist vorgeschrieben, dass man nur bis 18 Uhr arbeiten darf, in den Ferien auch länger als 18 Uhr.
Wenn man 15 oder älter ist, kann man schon 40 Stunden die Woche (5 Tage) arbeiten das heißt 8 Stunden pro Tag, also perfekt für einen Ferienjob, wo man früh beginnt und abends aufhört zu arbeiten.
Schülerjobs ab 16:
Viele Schüler fangen erst mit 16 an zu jobben. Ab 16 darf man Jobs in der Gastronomie, im Lager und im Geschäft (Regale auffüllen, etc.) annehmen. Als Nebenjob versteht man eigentlich einen Job, neben einem Hauptberuf, bei 16-Jährigen ist die Hauptbeschäftigung die Schule. Es kann sich also um einen sozialversicherungsplichtigen Job mit einem Verdienst von mehr als 450 Euro handeln oder um einen Minijob, wo eine Grenze von 450 Euro gilt. Sozialversicherungsplichtig bedeutet, dass Abgaben vom Bruttolohn für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgegeben werden müssen.
Der erste Teil dieses Beitrags von Leonard Balaz:
Welche Schülerjobs kann man mit 17 annehmen?
Fast vor der Volljährigkeit jobben die meisten Schüler nicht mehr mit Rasenmähen oder führen Hunde aus. Die Meisten fangen mit anderen Jobs an wie zum Beispiel als Kassierer zu arbeiten oder ähnliche Aushilfstätigkeiten.
Ab 18 Jahren, nach der Schule, kann man studieren gehen oder eine Ausbildung machen und muss keine Schüler-Jobs machen, sondern kann „normale“ Berufe ausüben oder Minijobs ausführen.
https://www.bigkarriere.de/karrierewelt/schule/taschengeld-aufbessern
https://www.jobmensa.de/ratgeber/schule/job-finanzen/regeln-schuelerarbeit
https://www.arbeitsrechte.de/schuelerjobs/#Schuelerjobs_ab_17
https://www.studentjob.de/alter/jobs-16-jaehrige
https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflichtige-beschaeftigung/